ALLGEMEINES
Was ist eine Energieberatung und warum ist sie sinnvoll?
Ob Firmengebäude, technische Anlagen oder Nutzungsverhalten: Unternehmen können ihren Energieverbrauch sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Gebäudesanierung oftmals um bis zu 30 Prozent senken. Das spart Kosten, schont das Klima, steigert Wirtschaftlichkeit und Komfort. Zudem stärkt es das Image als nachhaltiges Unternehmen. Besonders groß ist das Einsparpotenzial in der Regel in der produzierenden Industrie.
Um die passende Maßnahme mit dem besten Einsparpotenzial bei angemessener Investition zu finden, ist Expertenwissen hinsichtlich energetischer Beratung unabdingbar. Energieberater und Energieberaterinnen unterstützen nicht nur hinsichtlich Energieauswahl und -einsatz, sondern auch bei der Standortanalyse und einer Konzeption für die anschließende Sanierung. Sie geben Tipps zum Einkauf neuer Hardware beziehungsweise zu Betreibermodellen. Sie beraten zum Monitoring der Prozesse und binden Lieferketten mit ein. Auch ein eventuell nötiger Rückbau bestehender Anlagen wird einbezogen. Sie führen also eine komplette energetische Bilanzierung durch, an deren Ende ein individueller Sanierungsfahrplan steht. Dabei erfolgt für die einzelnen Maßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Zudem geben sie Tipps zu Service und Wartung.
Energieberaterinnen und Energieberatern sind die Förderungsprogramme, Richtlinien und Gesetze bekannt, auf deren Basis sie Unternehmerinnen und Unternehmer bei allen Anforderungen und Anträgen unterstützen. Die Beratung lässt sich in drei Bereiche einteilen:
Gebäudeenergieberatung: Sie wird für Sanierungskonzepte oder Neubauten eingesetzt. Ziel ist also ein Sanierungsfahrplan, der verschiedene (Bau-)Maßnahmen identifiziert, mit denen mehr Energieeffizienz erreicht werden kann.
Energieaudit: Beim Energieaudit stehen hingegen Prozesse und das Nutzerverhalten im Vordergrund. Die Expert*innen betrachten das Gebäude, die Anlagen und die Abläufe, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen. Für Unternehmen, die nicht mehr als kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gelten, gibt es übrigens die gesetzliche Verpflichtung, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen zu lassen.
Contracting-Orientierungsberatung: Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Beratung, bei der die Expert*innen prüfen, ob für Ihr Unternehmen ein Contracting-Modell interessant sein könnte. Gegebenenfalls unterstützen sie bei der Suche nach einem geeigneten Dienstleister.
Aktuell müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen, wenn Sie eine Energieberatung buchen möchten.
KOSTEN
Was kostet eine Energieberatung?
Die Kosten für eine Energieberatung hängen vom Umfang der Leistungen beziehungsweise von Art, Umfang und Größe des Bauvorhabens ab. Sie können mehrere Tausend Euro betragen. Als Orientierung für die Kosten kann der bisherige Energieverbrauch dienen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nennt folgendes Beispiel: Ein kleines Unternehmen, das im Jahr 6.000 Euro für Strom und Wärmeenergie bezahlt, muss mit etwa 1.000 Euro an Kosten für eine Energieberatung rechnen. Energieberater und Energieberaterinnen erstellen zu Beginn der Zusammenarbeit einen Kostenvoranschlag.
Grundsätzlich können Unternehmen in der Regel bereits mit geringen Investitionen die Energieeffizienz deutlich erhöhen und die Betriebskosten dauerhaft senken, sodass sich die Beratungskosten oftmals schnell amortisieren. Zudem werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 Kilowattstunden (kWh) bei der Finanzierung unterstützt: durch die Förderung der Beratung von bis zu 80 Prozent durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Gegebenenfalls erhalten sie zudem Zuschüsse für die umgesetzten Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung.
FÖRDERUNG
Wie hoch fällt die Förderung für eine Energieberatung aus?
Die Höhe der Förderung hängt von der Form der Energieberatung ab:
Bei einem Energieaudit nach DIN EN 16247 erhalten Unternehmen mit mehr als 10.000 Euro Energiekosten im Jahr bis zu 80 Prozent des Beraterhonorars; maximal 6.000 Euro. Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ebenfalls bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten der Energieberatung, maximal sind es hier jedoch 1.200 Euro. Größere Unternehmen, die zum Energieaudit gesetzlich verpflichtet sind, erhalten keine Zuschüsse.
Bei der Contracting-Orientierungsberatung beträgt die Förderung bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000 Euro 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars; maximal 7000 Euro. Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes 300.000 Euro, beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars; maximal 10.000 Euro.
Bei einer Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 beträgt die Förderhöhe bis zu 80 Prozent des förderungsfähigen Honorars. Sie ist auf maximal 8.000 Euro gedeckelt. Die genaue Höhe der Zuschüsse hängt zudem von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab:
Nettogrundfläche unter 200 Quadratmetern (qm): maximal 1.700 Euro
Nettogrundfläche zwischen 200 qm und 500 qm: maximal 5.000 Euro
Nettogrundfläche mehr als 500 qm: maximal 8.000 Euro
IN DER PRAXIS
Wie läuft eine klassische Energieberatung ab?
Energieberater*innen kommen in der Regel für Absprachen und Datenerhebung ins Unternehmen für eine Vor-Ort-Besichtigung. Die Arbeit beginnt allerdings schon vorher.
Die Datengrundlage
Zunächst stellt das Unternehmen seine Daten zu Energieverbrauch und -versorgung zusammen. So kann der Energieberater oder die Energieberaterin bereits beim Vorgespräch abschätzen, worauf er oder sie zu achten hat und welche Daten zusätzlich als Grundlage für die Beratung benötigt werden.
Gegenseitige Erwartungen klären
In einem zweiten Schritt klären die Expert*innen die Erwartungen des Unternehmens. Zudem wird erläutert, worauf sich das Unternehmen während des Besuchs einzustellen hat. Anschließend erstellt der Berater oder die Beraterin einen Kostenvoranschlag.
Die Begehung
Der Energieberater oder die Energieberaterin besucht zum vereinbarten Termin das Unternehmen und erhebt die notwendigen Daten für den festgelegten Rahmen. Dazu zählen unter anderem:
Gebäude (Nutzung, Betriebszeiten) und Schornstein, Prüfung der Dachbeschaffenheit, Statikprüfung, Netzwerkverträglichkeitsprüfung
Zahl der Mitarbeitenden, Schichten, Urlaubszeiten
Produkte & Mengen
Energieträger (Menge, Art, Preis)
Energieverbrauch
Emissionen
Die Auswertung
Anschließend analysiert der Energieberater oder die Energieberaterin die gesammelten Daten. Auf dieser Basis stellt er oder sie Maßnahmen zusammen, die den Energieverbrauch des Unternehmens senken sollen. Dafür werden Investitionskosten berechnet und die möglichen Einsparungen gegenübergestellt. Zudem wird aufgezeigt, wann sich die Investitionen voraussichtlich amortisieren.
Die Ergebnispräsentation
Anschließend präsentiert der/die Energieberater*in die Auswertung im Unternehmen und erläutert die Ergebnisse. Die Berechnungen, Bewertungen, die erarbeiteten Maßnahmen und Empfehlungen werden in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst und geordnet nach Prioritäten.
ZERTIFIZIERUNG
Ist eine Energieberatung nur mit zertifizierten Expert*innen möglich?
Beim Energieberater und der Energieberaterin handelt es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Im Prinzip kann sich daher jeder so nennen, der sich diese Tätigkeit zutraut. Fördermittel der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie jedoch nur, wenn die Beratung durch Fachleute durchgeführt wird, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen.
Dort finden Sie Fachleute mit geprüfter Qualifikation. Diese liegt in ihrer Ausbildung im Bereich Architektur, Ingenieurwesen, Handwerk und Technik. Sie sind bei der Ersteintragung und anschließend alle drei Jahre verpflichtet, ihre Expertise zu energetischem Bauen und Sanieren nachzuweisen. Und zwar anhand von Fortbildungen und umgesetzter Praxisprojekte.
SO LÄUFT DIE ENERGIEBERATUNG AB
Ist-Analyse
Bei einer Energieberatung ist es wichtig, zunächst den Ist-Zustand zu erfassen. Wo wird im Unternehmen wie viel Energie verbraucht? Dafür erhebt der Energieberater oder die Energieberaterin den aktuellen Energieverbrauch in allen Bereichen des Unternehmens. Dazu werden Messungen durchgeführt und die konkreten Zahlen zusammengestellt. Erhoben werden Daten, die nicht nur den Verbrauch betreffen, sondern auch den Zustand von Technik und Material.
Energieausschreibung
Einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Betriebskosten leistet die Energieausschreibung. Auf diese Weise können Unternehmer günstige Anbieter für ihre Energieversorgung finden. Da es in diesem Feld eine unüberschaubare Menge an Anbietern und Vertragsformen gibt, bietet sich eine Energieausschreibung an, die das Unternehmen nach dem eigenen Bedarf formuliert.
Eine solche Ausschreibung zu formulieren, ist aufwendig. Wissen ist erforderlich zu Kennzahlen aus dem eigenen Betrieb, zum Energiemarkt und zu Ausschreibungsverfahren. Unternehmensintern müssen hier die Bereiche Risikomanagement, Energiedatenmanagement, Controlling, Marktpreisanalyse und Vertragsmanagement mit der IT zusammenarbeiten. Unterstützung bietet hier die Fachgruppe „Energieeinkauf“ des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik mit einer ersten Übersicht über die Thematik Energieausschreibung (PDF, externer Link).
Ausführungsplanung
Um die Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen, ist eine Ausführungsplanung unabdingbar. In ihr fassen Fachleute alle wichtigen Informationen für das Bau- beziehungsweise Sanierungsvorhaben zusammen. Dazu gehören folgende Schritte:
Sie erarbeiten ausführungsreife Lösungen auf der Basis der erhobenen Daten. Dabei berücksichtigen sie Anforderungen an Bau, Gestaltung, Funktion, Technik, Bauphysik, Wirtschaftlichkeit und Bauökologie.
Sie fertigen eine Bauzeichnung zum Gebäude an mit den für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen.
Sie stellen die Räume detailliert dar.
Sie erarbeiten die Grundlagen für alle an der Planung fachlich Beteiligten und integrieren deren Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
Sie schreiben die Ausführungsplanung während der Umsetzung fort, damit sie immer auf aktuellem Stand ist.
Bauleitung
Für die korrekte Umsetzung des Bauvorhabens oder der Sanierungsmaßnahmen ist die Bauleitung verantwortlich. Sie koordiniert und überwacht die Arbeiten. Das sichert Sie als Unternehmer*in vor späteren Reklamationen wegen nicht passender oder mangelnder Ausführung ab, denn diese sind nach Fertigstellung oft schwer zu beweisen und durchzusetzen. Die Bauleitung sollten Sie daher an ein Planungsbüro vergeben.
Eine solche Aufgabe umfasst zum Beispiel folgende Leistungen, die auch einzeln beauftragt werden können:
Baustellenkoordination
Erstellen und Überwachen des Bauzeitenplans
Prüfen von Fertigteilen
Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und der Tragwerksplanung
Kostenkontrolle & Rechnungsprüfung
Überwachen der auszuführenden Arbeiten
Aufmaß & Abrechnung
Erstellen eines Bautagebuchs mit Bauleiterprotokoll
Bauabnahme inklusive Protokoll
Mängelbeseitigung
Dokumentation
Abnahme
Die Abnahme steht am Ende des Vorhabens, sie schließt die Umsetzung vor der Inbetriebnahme ab. Mithilfe eines Protokolls wird hierbei überprüft, ob die Arbeiten nach den Vorgaben erfolgt sind und ob etwaige Mängel, die während der Bauphase festgestellt wurden, beseitigt worden sind. Mithilfe der Abnahme können Sie als Unternehmerin und Unternehmer sichergehen, dass die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erfüllt werden, sodass beispielsweise eine neue Photovoltaikanlage nach der Installation zuverlässig und auf hohem Niveau arbeiten wird und die Netzverträglichkeitsprüfung bestanden hat.
FRAGEN & ANTWORTEN
Die Kosten für eine Energieberatung hängen im Wesentlichen von der Größe des Unternehmens und seiner Struktur ab. Als Richtlinie kann der jährliche Energieverbrauch dienen. Denn beispielsweise im produzierenden Gewerbe, wo der Energieverbrauch in der Regel deutlich höher ist als bei einem Dienstleistungsunternehmen, müssen die Energieexpert*innen mehr Faktoren prüfen, die zu Einsparungen führen könnten. Deswegen richten sich auch mögliche Zuschüsse des BAFA nach den jährlichen Energiekosten.
Für die Förderung einer Beratung ist es verpflichtend, dass es sich beim Energieberater oder bei der Energieberaterin um qualifizierte Expert*innen handelt, die auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur aufgeführt sind. Eine professionelle Energieberatung muss immer zu Beginn aller Neubau-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekte stehen.
Das heißt: Sie müssen Fördermittel für die Energieberatung beantragen, bevor sie den/die Berater*in offiziell beauftragt haben. Allerdings ist es erlaubt, dass der Experte im Vorfeld Planungsleistungen erbringt. Vor allem darf er einen Kostenvoranschlag machen und Angebote einholen. Außerdem ist es möglich, dass beide Seiten den Vertrag bereits unterschreiben, wenn er eine Klausel enthält: Er wird nur wirksam, falls das BAFA die Zuschüsse bewilligt.
Kleine und mittelständische Unternehmen können für eine Energieberatung Fördermittel beim BAFA beantragen. Die Kosten werden jedoch nicht vollständig übernommen, im Idealfall sind es 80 Prozent. Dementsprechend wird ein Energieberater oder eine Energieberaterin größtenteils über Fördermittel des Bundes bezahlt, die Differenz tragen Sie als Unternehmer*in. Sie zählt selbstverständlich zu den Betriebskosten und kann steuerlich geltend gemacht werden.
Für Privathäuser ist die Energieberatung inzwischen klar gesetzlich geregelt. Wer ein Haus verkauft oder umfangreich saniert, muss eine (für ihn kostenlose) Energieberatung in Anspruch nehmen. Für KMU sieht das anders aus. Eine Pflicht zur Energieberatung besteht nicht. Allerdings: Wenn Sie für Sanierungsmaßnahmen eine staatliche Förderung beantragen wollen, ist es zwingend erforderlich, dass ein qualifizierter Energieberater oder eine Energieberaterin bestätigt, dass die Maßnahmen zum einen förderfähig sind und zum anderen den technischen Mindestanforderungen genügen.
Die Dauer einer Energieberatung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu zählen die Art der Beratung, die Größe des Gebäudes und das Alter. In der Regel dauert eine Energieberatung vom Erstgespräch bis zur Ergebnispräsentation und Erhalt des Abschlussberichts zwei bis drei Monate.
Sie sollten beachten, dass die Energieberatung nach dem Stellen des Antrags bei dem BAFA innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden muss. Dabei ist zu bedenken, dass Energieberatungen derzeit wegen der Kostenexplosionen im Energiesektor sehr gefragt sind. Hier kann es zu langen Wartezeiten kommen. Termine sollten Sie daher im Vorfeld mit dem Energieberater oder der Energieberaterin klären, um die Fristen einhalten zu können.
KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Startseite
Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg: Aktuelles
BMWK: Energieberatung und -förderung für Unternehmen
Mittelstandsinitiative: Energiewende und Klimaschutz
Umweltbundesamt: Energiemanagementsysteme
Energieberater Vereinigung Deutschland: Energieberatung durch die DEV
Deutsche Energie-Agentur GmbH: EnergieeffizienzExperten
BAFA: Bundesförderung für Energieberatung
BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude
KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
dena: Energiespar-Contracting-Beratende
BMWK: Das passende Förderprogramm für Unternehmen finden
BAFA: Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
BAFA: Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
BAFA: Modul 3: Contracting - Orientierungsberatung
dena: Energieaudit und Energiemanagement in Unternehmen
BMWK: Förderangebote für energetisches Bauen und Sanieren
BME: Strategischer Energieeinkauf
Planungsbüro Brandner: Ausführungsplanung/Detailplanung