So lassen sich Kosten dank Energieberatung dauerhaft senken

Unternehmen können ihren Energieverbrauch sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Gebäudesanierung oftmals um bis zu 30 Prozent senken. Um die passende Maßnahme mit dem besten Einsparpotenzial bei angemessener Investition zu finden, ist Expertenwissen hinsichtlich energetischer Beratung unabdingbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Energieberatung identifizieren Sie, wie Sie bei Bestandsgebäuden oder Neubau mehr Energieeffizienz erreichen können.
  • Im Anschluss können Sie entscheiden, welche Maßnahmen sich lohnen und in welchen Bereichen das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus Ihrer Sicht nicht ausreicht.
  • Eine Energieberatung ist daher ein wichtiges Werkzeug, um den Energieverbrauch und somit die Betriebskosten zu senken.
  • Eine Energieberatung wird mit bis zu 80 Prozent staatlich gefördert.
  • Aktuell müssen Sie mit langen Wartezeiten für eine Energieberatung rechnen.

So gehen Sie vor

  • Wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieberater oder eine Energieberaterin in Ihrer Region.
  • Nach dem Erstgespräch erstellt er einen Kostenvoranschlag.
  • Nun beantragen Sie online den Zuschuss für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Oder erteilen Sie dem Energieberater*in dafür eine Vollmacht.
  • Den Beratervertrag schließen Sie erst nach der Bewilligung durch das BAFA ab.
  • Hat das BAFA den Antrag bewilligt, muss die Energieberatung binnen zwölf Monaten durchgeführt werden.
  • Nach Abschluss reichen Sie eine Kopie der Rechnung und des Abschlussberichts innerhalb von drei Monaten bei dem BAFA ein.
  • Sobald das BAFA die Abrechnungsunterlagen geprüft hat, wird der Zuschuss ausbezahlt.

Lösung

ALLGEMEINES

Was ist eine Energieberatung und warum ist sie sinnvoll?

Ob Firmengebäude, technische Anlagen oder Nutzungsverhalten: Unternehmen können ihren Energieverbrauch sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Gebäudesanierung oftmals um bis zu 30 Prozent senken. Das spart Kosten, schont das Klima, steigert Wirtschaftlichkeit und Komfort. Zudem stärkt es das Image als nachhaltiges Unternehmen. Besonders groß ist das Einsparpotenzial in der Regel in der produzierenden Industrie.

Um die passende Maßnahme mit dem besten Einsparpotenzial bei angemessener Investition zu finden, ist Expertenwissen hinsichtlich energetischer Beratung unabdingbar. Energieberater und Energieberaterinnen unterstützen nicht nur hinsichtlich Energieauswahl und -einsatz, sondern auch bei der Standortanalyse und einer Konzeption für die anschließende Sanierung. Sie geben Tipps zum Einkauf neuer Hardware beziehungsweise zu Betreibermodellen. Sie beraten zum Monitoring der Prozesse und binden Lieferketten mit ein. Auch ein eventuell nötiger Rückbau bestehender Anlagen wird einbezogen. Sie führen also eine komplette energetische Bilanzierung durch, an deren Ende ein individueller Sanierungsfahrplan steht. Dabei erfolgt für die einzelnen Maßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Zudem geben sie Tipps zu Service und Wartung.

Energieberaterinnen und Energieberatern sind die Förderungsprogramme, Richtlinien und Gesetze bekannt, auf deren Basis sie Unternehmerinnen und Unternehmer bei allen Anforderungen und Anträgen unterstützen. Die Beratung lässt sich in drei Bereiche einteilen:

  • Gebäudeenergieberatung: Sie wird für Sanierungskonzepte oder Neubauten eingesetzt. Ziel ist also ein Sanierungsfahrplan, der verschiedene (Bau-)Maßnahmen identifiziert, mit denen mehr Energieeffizienz erreicht werden kann.

  • Energieaudit: Beim Energieaudit stehen hingegen Prozesse und das Nutzerverhalten im Vordergrund. Die Expert*innen betrachten das Gebäude, die Anlagen und die Abläufe, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen. Für Unternehmen, die nicht mehr als kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gelten, gibt es übrigens die gesetzliche Verpflichtung, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen zu lassen.

  • Contracting-Orientierungsberatung: Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Beratung, bei der die Expert*innen prüfen, ob für Ihr Unternehmen ein Contracting-Modell interessant sein könnte. Gegebenenfalls unterstützen sie bei der Suche nach einem geeigneten Dienstleister.

Aktuell müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen, wenn Sie eine Energieberatung buchen möchten.


KOSTEN

Was kostet eine Energieberatung?

Die Kosten für eine Energieberatung hängen vom Umfang der Leistungen beziehungsweise von Art, Umfang und Größe des Bauvorhabens ab. Sie können mehrere Tausend Euro betragen. Als Orientierung für die Kosten kann der bisherige Energieverbrauch dienen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nennt folgendes Beispiel: Ein kleines Unternehmen, das im Jahr 6.000 Euro für Strom und Wärmeenergie bezahlt, muss mit etwa 1.000 Euro an Kosten für eine Energieberatung rechnen. Energieberater und Energieberaterinnen erstellen zu Beginn der Zusammenarbeit einen Kostenvoranschlag.

Grundsätzlich können Unternehmen in der Regel bereits mit geringen Investitionen die Energieeffizienz deutlich erhöhen und die Betriebskosten dauerhaft senken, sodass sich die Beratungskosten oftmals schnell amortisieren. Zudem werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 Kilowattstunden (kWh) bei der Finanzierung unterstützt: durch die Förderung der Beratung von bis zu 80 Prozent durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Gegebenenfalls erhalten sie zudem Zuschüsse für die umgesetzten Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung.


FÖRDERUNG

Wie hoch fällt die Förderung für eine Energieberatung aus?

Die Höhe der Förderung hängt von der Form der Energieberatung ab:

  • Bei einem Energieaudit nach DIN EN 16247 erhalten Unternehmen mit mehr als 10.000 Euro Energiekosten im Jahr bis zu 80 Prozent des Beraterhonorars; maximal 6.000 Euro. Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ebenfalls bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten der Energieberatung, maximal sind es hier jedoch 1.200 Euro. Größere Unternehmen, die zum Energieaudit gesetzlich verpflichtet sind, erhalten keine Zuschüsse.

  • Bei der Contracting-Orientierungsberatung beträgt die Förderung bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000 Euro 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars; maximal 7000 Euro. Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes 300.000 Euro, beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars; maximal 10.000 Euro.

  • Bei einer Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 beträgt die Förderhöhe bis zu 80 Prozent des förderungsfähigen Honorars. Sie ist auf maximal 8.000 Euro gedeckelt. Die genaue Höhe der Zuschüsse hängt zudem von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 Quadratmetern (qm): maximal 1.700 Euro

  • Nettogrundfläche zwischen 200 qm und 500 qm: maximal 5.000 Euro

  • Nettogrundfläche mehr als 500 qm: maximal 8.000 Euro


IN DER PRAXIS

Wie läuft eine klassische Energieberatung ab?

Energieberater*innen kommen in der Regel für Absprachen und Datenerhebung ins Unternehmen für eine Vor-Ort-Besichtigung. Die Arbeit beginnt allerdings schon vorher.

Die Datengrundlage

Zunächst stellt das Unternehmen seine Daten zu Energieverbrauch und -versorgung zusammen. So kann der Energieberater oder die Energieberaterin bereits beim Vorgespräch abschätzen, worauf er oder sie zu achten hat und welche Daten zusätzlich als Grundlage für die Beratung benötigt werden.

Gegenseitige Erwartungen klären

In einem zweiten Schritt klären die Expert*innen die Erwartungen des Unternehmens. Zudem wird erläutert, worauf sich das Unternehmen während des Besuchs einzustellen hat. Anschließend erstellt der Berater oder die Beraterin einen Kostenvoranschlag.

Die Begehung

Der Energieberater oder die Energieberaterin besucht zum vereinbarten Termin das Unternehmen und erhebt die notwendigen Daten für den festgelegten Rahmen. Dazu zählen unter anderem:

  • Gebäude (Nutzung, Betriebszeiten) und Schornstein, Prüfung der Dachbeschaffenheit, Statikprüfung, Netzwerkverträglichkeitsprüfung

  • Zahl der Mitarbeitenden, Schichten, Urlaubszeiten

  • Produkte & Mengen

  • Energieträger (Menge, Art, Preis)

  • Energieverbrauch

  • Emissionen

Die Auswertung

Anschließend analysiert der Energieberater oder die Energieberaterin die gesammelten Daten. Auf dieser Basis stellt er oder sie Maßnahmen zusammen, die den Energieverbrauch des Unternehmens senken sollen. Dafür werden Investitionskosten berechnet und die möglichen Einsparungen gegenübergestellt. Zudem wird aufgezeigt, wann sich die Investitionen voraussichtlich amortisieren.

Die Ergebnispräsentation

Anschließend präsentiert der/die Energieberater*in die Auswertung im Unternehmen und erläutert die Ergebnisse. Die Berechnungen, Bewertungen, die erarbeiteten Maßnahmen und Empfehlungen werden in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst und geordnet nach Prioritäten.


ZERTIFIZIERUNG

Ist eine Energieberatung nur mit zertifizierten Expert*innen möglich?

Beim Energieberater und der Energieberaterin handelt es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Im Prinzip kann sich daher jeder so nennen, der sich diese Tätigkeit zutraut. Fördermittel der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie jedoch nur, wenn die Beratung durch Fachleute durchgeführt wird, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen.

Dort finden Sie Fachleute mit geprüfter Qualifikation. Diese liegt in ihrer Ausbildung im Bereich Architektur, Ingenieurwesen, Handwerk und Technik. Sie sind bei der Ersteintragung und anschließend alle drei Jahre verpflichtet, ihre Expertise zu energetischem Bauen und Sanieren nachzuweisen. Und zwar anhand von Fortbildungen und umgesetzter Praxisprojekte.


FRAGEN & ANTWORTEN

Die Kosten für eine Energieberatung hängen im Wesentlichen von der Größe des Unternehmens und seiner Struktur ab. Als Richtlinie kann der jährliche Energieverbrauch dienen. Denn beispielsweise im produzierenden Gewerbe, wo der Energieverbrauch in der Regel deutlich höher ist als bei einem Dienstleistungsunternehmen, müssen die Energieexpert*innen mehr Faktoren prüfen, die zu Einsparungen führen könnten. Deswegen richten sich auch mögliche Zuschüsse des BAFA nach den jährlichen Energiekosten.

Für die Förderung einer Beratung ist es verpflichtend, dass es sich beim Energieberater oder bei der Energieberaterin um qualifizierte Expert*innen handelt, die auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur aufgeführt sind. Eine professionelle Energieberatung muss immer zu Beginn aller Neubau-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekte stehen.

Das heißt: Sie müssen Fördermittel für die Energieberatung beantragen, bevor sie den/die Berater*in offiziell beauftragt haben. Allerdings ist es erlaubt, dass der Experte im Vorfeld Planungsleistungen erbringt. Vor allem darf er einen Kostenvoranschlag machen und Angebote einholen. Außerdem ist es möglich, dass beide Seiten den Vertrag bereits unterschreiben, wenn er eine Klausel enthält: Er wird nur wirksam, falls das BAFA die Zuschüsse bewilligt.

Kleine und mittelständische Unternehmen können für eine Energieberatung Fördermittel beim BAFA beantragen. Die Kosten werden jedoch nicht vollständig übernommen, im Idealfall sind es 80 Prozent. Dementsprechend wird ein Energieberater oder eine Energieberaterin größtenteils über Fördermittel des Bundes bezahlt, die Differenz tragen Sie als Unternehmer*in. Sie zählt selbstverständlich zu den Betriebskosten und kann steuerlich geltend gemacht werden.

Für Privathäuser ist die Energieberatung inzwischen klar gesetzlich geregelt. Wer ein Haus verkauft oder umfangreich saniert, muss eine (für ihn kostenlose) Energieberatung in Anspruch nehmen. Für KMU sieht das anders aus. Eine Pflicht zur Energieberatung besteht nicht. Allerdings: Wenn Sie für Sanierungsmaßnahmen eine staatliche Förderung beantragen wollen, ist es zwingend erforderlich, dass ein qualifizierter Energieberater oder eine Energieberaterin bestätigt, dass die Maßnahmen zum einen förderfähig sind und zum anderen den technischen Mindestanforderungen genügen.

Die Dauer einer Energieberatung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu zählen die Art der Beratung, die Größe des Gebäudes und das Alter. In der Regel dauert eine Energieberatung vom Erstgespräch bis zur Ergebnispräsentation und Erhalt des Abschlussberichts zwei bis drei Monate.

Sie sollten beachten, dass die Energieberatung nach dem Stellen des Antrags bei dem BAFA innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden muss. Dabei ist zu bedenken, dass Energieberatungen derzeit wegen der Kostenexplosionen im Energiesektor sehr gefragt sind. Hier kann es zu langen Wartezeiten kommen. Termine sollten Sie daher im Vorfeld mit dem Energieberater oder der Energieberaterin klären, um die Fristen einhalten zu können.