So lassen sich Energieströme dank Energiemanagementsystem beeinflussen

Energiekosten werden mehr und mehr zu einem entscheidenden Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Mithilfe eines Energiemanagementsystems lassen sich die Energieströme innerhalb eines Unternehmens ermitteln, analysieren und anpassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Energiemanagementsystem (EnMS) erhalten Sie Klarheit darüber, wie viel Energie in Ihrem Unternehmen verbraucht wird.
  • Nur wer seine Energieströme und seinen -verbrauch kennt, kann ihn auch senken.
  • Unternehmen, die Entlastungen, zum Beispiel im Rahmen des Brennstoffemissionshandels in Anspruch nehmen wollen, müssen ihren Verbrauch über ein EnMS nachweisen.

So gehen Sie vor

  • Wenden Sie sich an zertifizierte Energieberater*innen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Expert*innen für Sie zu finden.
  • Bilden Sie in Ihrem Unternehmen ein Team, das sich künftig ums Energiemanagement kümmert.
  • Schaffen Sie eine positive Kultur rund um das Thema Energieeffizienz, denn damit wird allen Beteiligten die Bedeutung bewusst.
  • Bauen Sie die notwendige Kompetenz unter Ihren Mitarbeitenden auf.
  • Legen Sie Ziel-Werte fest und überprüfen Sie diese regelmäßig.
  • Schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus, die es gibt.

Lösung

ALLGEMEINES

Energieeffizienz in Unternehmen

Kennen Sie den Energieverbrauch Ihres Unternehmens? Wissen Sie, welche Energieträger im Einsatz sind? Falls Sie beide Fragen nicht guten Gewissens bejahen können, wird es Zeit, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Energiekosten werden mehr und mehr zu einem entscheidenden Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Der Grund: Die Preise für Energie sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Aktuell befinden sie sich auf einem Spitzenniveau, das selbst Branchenkenner überrascht hat. Trendwende nicht in Sicht. Wer sein Unternehmen wirtschaftlich stabil, wettbewerbsfähig und nachhaltig für die Zukunft aufstellen möchte, kommt um ein strukturiertes Energiemanagement nicht herum. Zudem hat die Bundesregierung die Klimaziele verschärft: Bis zum Jahr 2030 sollen die klimaschädlichen Emissionen um 65 Prozent sinken (gegenüber dem Vergleichsjahr 1990). Jedes Unternehmen ist daher gefordert, den eigenen CO₂-Ausstoß zu senken. Darüber hinaus bringt es klar Vorteile: In der Regel lassen sich in jedem Unternehmen rund 30 Prozent des Energieverbrauchs einsparen. Und das sogar ohne aufwendige und teure Investitionen in neue Technik.


FUNKTIONSWEISE

Was ist ein Energiemanagementsystem?

Ein Energiemanagementsystem, kurz EnMS, ist dafür da, die Energieströme innerhalb eines Unternehmens zu ermitteln, zu analysieren und anzupassen, also zu steuern. Auch die dazugehörigen Energieträger werden dabei erfasst. Ziel eines solchen Systems ist es, auf der einen Seite Energieeinsparpotenziale zu ermitteln. So können Sie identifizieren, wo der Verbrauch besonders hoch ist und demenentsprechend Investitionen für mehr Energieeffizienz besonders sinnvoll sind. Auf der anderen Seite ist es möglich, über das Energiemanagementsystem die Energieflüsse zu verändern. Zum Beispiel können Sie festlegen, dass prioritär der Strom aus einer eventuellen vorhandenen Photovoltaikanlage verbraucht wird.

Über das System können Sie auch Zielwerte für mehr Energieeffizienz festlegen. Dabei sollten Sie bedenken, dass ein EnMS kein Sprint ist, sondern eher ein Marathon. Denn das EnMS beeinflusst die organisatorischen und technischen Abläufe innerhalb Ihrer Firma – und damit auch das Verhalten von Mitarbeitenden. Beides funktioniert nur Schritt für Schritt. Damit Energiemanagementsysteme einheitlich ablaufen und vergleichbar sind, gibt es für sie international festgelegte Normen.


NORMEN

Welche Normen gibt es bei Energiemanagementsystemen?

Bei Energiemanagementsystemen gibt es zwei internationale Normen, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland relevant sind: die ISO 50001, die 2011 eingeführt wurde, und die ISO 50005, die im September 2021 hinzukam. Die ISO 50001 kann von allen Unternehmen angewendet werden, es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Branchen oder Unternehmensgrößen. Die Norm ist 2018 noch einmal überarbeitet worden: Mit der ISO 50001:2018, wie die novellierte Fassung heißt, wurde auch das Umfeld stärker einbezogen. Unternehmen sind aufgefordert, Einflussfaktoren auf das Energiemanagement inklusive Chancen und Risiken in die Betrachtungen und Auswertungen einzubeziehen.

Die ISO 50005 entstand parallel zur Einführung des bundesweiten Brennstoffemissionshandels, auch als CO₂-Preis bekannt. International tätige Unternehmen sind möglicherweise im Nachteil durch diesen Emissionshandel. Die Bundesregierung hat deshalb einen finanziellen Ausgleich für sie vorgesehen. Das funktioniert über zwei Wege:

  • Unternehmen, die mehr als zehn Gigawattstunden (GWh) fossile Brennstoffe pro Jahr verbrauchen, sind verpflichtet, ein EnMS nach ISO 50001 nachzuweisen.

  • Unternehmen mit einem geringeren Energieverbrauch können die Voraussetzungen auch über ein EnMS nach ISO 50005 erfüllen. Diese Norm ist in vier verschiedene Stufen eingeteilt. Sie soll vor allem dabei helfen, schrittweise ein EnMS einzuführen und umzusetzen. Die ISO 50005 kann also als Einstieg ins Energiemanagement verstanden werden.


EINSATZBEREICHE

In welchen Branchen lässt sich ein Energiemanagementsystem einsetzen?

Energie wird in Unternehmen an unterschiedlichen Stellen verbraucht: Zum Beispiel in Produktionsanlagen und -prozessen, durch IT- und Serversysteme oder zur Beheizung von Gebäuden. Selbst das Verhalten von Mitarbeitenden hat einen Einfluss auf den Energieeinsatz. Erst, wenn Sie den Energieverbrauch im Detail kennen, sind Sie in der Lage, Veränderungen einzuführen. Deshalb ist ein Energiemanagementsystem für nahezu jedes Unternehmen geeignet. Grundsätzlich ist das Einsparpotenzial aber dort am höchsten, wo am meisten Energie eingesetzt wird. Besonders sinnvoll ist es daher für energieintensive Branchen wie das produzierende Gewerbe.

Schon für KMU kann ein EnMS Vorteile bringen. Im Leitfaden zur ISO 50001 wird ein „Probedurchlauf“ vorgestellt. Er ist entwickelt worden, damit kleine Betriebe prüfen können, ob sich ein Energiemanagementsystem für sie lohnt. Der Aufwand für diesen Test ist überschaubar.

Großunternehmen sind übrigens seit dem Jahr 2015 gesetzlich verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Alternativ ist der Einsatz eines Energiemanagementsystems gestattet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Energiemanagementsystem und einem Energieaudit?

Das Energieaudit DIN 16247 ist ein Instrument, das Unternehmen dabei unterstützt, ihren Energieverbrauch zu analysieren und Potenziale zur Energieeinsparung zu identifizieren. Es dient also in erster Linie dazu, eine Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs zu erstellen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen.

Ein Energiemanagementsystem (EnMS) hingegen ist ein ganzheitlicher Ansatz, um den Energieverbrauch in einem Unternehmen langfristig zu optimieren und zu steuern. Ein EnMS beinhaltet eine systematische Herangehensweise zur Erfassung und Überwachung des Energieverbrauchs, zur Identifikation von Einsparpotenzialen, zur Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung sowie zur regelmäßigen Überprüfung und Verbesserung des EnMS selbst.

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Energieaudit DIN 16247 und das Energiemanagementsystem (EnMS) sich ergänzen und zusammengehören. Das Energieaudit kann als erster Schritt zur Einführung eines EnMS dienen, denn durch das Energieaudit werden bereits erste Einsparpotenziale identifiziert und somit Grundlagen für die weitere Energieeffizienzoptimierung geschaffen. Das EnMS geht darüber hinaus und beinhaltet auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie langfristige Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs.

Beides ist von der Vorgehensweise eher ähnlich. Dennoch gibt es einige wesentliche Unterschiede:

  • Beim Energieaudit erhalten Sie lediglich einen Bericht, das Energiemanagementsystem ist mit einer Zertifizierung verbunden.

  • Ein Energieaudit ist nach der Analyse zunächst beendet (und sollte beziehungsweise muss bei großen Unternehmen regelmäßig wiederholt werden).

  • Das Energiemanagementsystem wird dauerhaft in den Unternehmensstrukturen verankert und sollte langfristig eine spürbare Veränderung bewirken.

  • Beim Energieaudit werden zwar Handlungsempfehlungen ausgesprochen, aber keine Zielwerte festgelegt, wie es beim Energiemanagementsystem der Fall ist.


KOSTEN

Was kosten ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem?

Die Kosten für ein Energiemanagementsystem oder ein Energieaudit setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Neben der nötigen Software ist es zum Teil nötig, die Hardware aufzustocken. Expert*innen werden benötigt. Hinzu kommt die Arbeitszeit der eigenen Angestellten, die sich mit dem Thema befassen. Deshalb sind verbindliche Aussagen über Kosten schwer zu treffen. Bei einem Energieaudit liegt die Spannbreite im Durchschnitt zwischen 4.000 und 15.000 Euro. Die Einführung eines EnMS dauert bei kleinen oder mittleren Unternehmen mehrere Wochen oder Monate bei kleinen Unternehmen. Entsprechend höher sind die externen Kosten. Sie variieren zwischen 10.000 und 40.000 Euro. Die meisten Anbieter lassen sich darüber hinaus jede einzelne Softwarelizenz separat bezahlen. Das betrifft auch weitere Module, wie Schnittstellen zu SAP- oder anderen Systemen.


FÖRDERUNG

Gibt es Förderungen für Unternehmen, die ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagementsystem einführen möchten?

Beim Bafa gibt es ein Förderprogramm für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Es ist in drei Module aufgebaut. Modul eins umfasst das Energieaudit DIN EN 16247. Die Förderung liegt bei 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal bei 6.000 Euro. Weitere Voraussetzung: Die Energiekosten im Unternehmen müssen pro Jahr jenseits von 10.000 Euro (netto) liegen. Sind Ihre Energiekosten geringer, beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.200 Euro. Das Modul zwei beinhaltet die Energieberatung DIN V 18599 und Modul drei die Contracting-Orientierungsberatung.

Weniger Steuern durch Energiemanagementsystem

Unternehmen, die aufgrund ihres Tätigkeitsbereiches extrem viel Energie benötigen, können über einen zusätzlichen Weg Geld sparen – über den sogenannten Spitzenausgleich beziehungsweise die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfv). Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Zollverwaltung, um ihre Steuerlast zu senken. Voraussetzung ist jedoch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung.

Beihilfen als Gegenleistung für Energiemanagementsystem

Emissionen aus fossilen Brennstoffen sollen reduziert werden. Ein Anreiz dafür ist der CO₂-Preis. Als Entlastung für betroffene Unternehmen sind Beihilfen geplant. Sie sollen verhindert, dass die entsprechenden Betriebe ins Ausland abwandern. Die entsprechende Verordnung muss allerdings noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Dann ist unter anderem ein Energiemanagementsystem (DIN 50001 oder DIN 50005 / Level 3) als eine mögliche Gegenleistung für die Gewährung von Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) vorgesehen.


FRAGEN & ANTWORTEN

Im ersten Schritt erfassen und analysieren Sie gemeinsam mit Expert*innen, wo genau es welche Arten von Energieströmen in Ihrem Unternehmen gibt. Dazu gehört es auch, die einzelnen Energieträger zu identifizieren, die zum Einsatz kommen, zum Beispiel Erdgas, Strom, Druckluft, Prozessgase. Danach werden die genauen Verbrauchsdaten gemessen und festgehalten. Auf dieser Basis können Sie nun ermitteln, an welchen Stellen im Unternehmen besonders viel Energie verbraucht wird und mit welchen Maßnahmen Sie die Effizienz steigern und Energiekosten reduzieren können. Das EnMS deckt Energieeinsparpotenziale auf und hilft Ihnen dabei, notwendige Investitionen besser beurteilen zu können. Es wird dauerhaft in die Unternehmensstrukturen integriert, es erfolgt also ein dauerhaftes Monitoring. Zielwerte helfen dabei, die Effektivität der Maßnahmen zu beurteilen.

Unternehmen, die nicht als Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Mai 2003 gelten, sind seit 2015 verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen – befreit sind sie von dieser Verpflichtung, wenn sie bereits ein Energiemanagementsystem haben. Für die Einstufung der Größe ist vor allem die Zahl der Mitarbeitenden relevant. Liegt sie bei 250 oder darüber, fällt dieses Unternehmen aus dem Status KMU heraus. Ist dieser Wert erreicht, sind Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nicht mehr relevant. Ansonsten gelten: Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro.

Wer mit seiner Firma bislang eine Befreiung der EEG-Umlage erreichen wollte oder am Spitzenausgleich (SpaEfv) teilnehmen möchte, muss ein Energiemanagementsystem vorweisen oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) 1221/2009.

Ein Energieaudit darf nur von zertifizierten Energieauditor*innen durchgeführt werden. Das ist im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) explizit so festgelegt. Hintergrund ist, dass die durchführende Person vor allem an Objektivität und Transparenz gebunden ist. Das bedeutet zum Beispiel, es soll hersteller- und anbieterneutral beraten werden. Energieauditor*innen müssen aufgrund von Ausbildung, praktischer Erfahrung und Fortbildung dafür geeignet sein. Eine besondere Qualifizierung ist also notwendig. Das BAFA hilft Ihnen bei der Suche nach entsprechenden Expert*innen. Auf der BAFA-Website können Sie über eine Suchmaske entweder einen speziellen Berater finden oder sich über die Umkreissuche Vorschläge in Ihrer Region herausfiltern lassen.

Alle Unternehmen, die nicht als Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Mai 2003 gelten, sind seit 2015 verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Für diese Einstufung ist vor allem die Zahl der Mitarbeitenden relevant. Liegt sie bei 250 oder darüber, fällt dieses Unternehmen aus dem Status KMU heraus. Ist dieser Wert erreicht, sind Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nicht mehr relevant. Ansonsten gelten: Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro. Abgesehen von der Verpflichtung ist ein Energieaudit ein sinnvolles Instrument, die Energieeffizienz im eigenen Unternehmen zu steigern und Kosten zu senken.

Ein Energieaudit ist mindestens alle vier Jahre durchzuführen. Erstmals war es am 5. Dezember 2015 fällig. Den Nachweis darüber müssen die Unternehmen in Form eines Auditberichts erbringen. Als Hilfestellung für die Energieauditoren gibt es einen Leitfaden – erstellt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).  Das Bafa prüft solche Energieaudits stichprobenhaft.

Mit einer Zertifizierung setzen Sie Energie in Ihrem Unternehmen künftig effizienter ein. Denn Sie kennen Energieverbräuche und -ströme dann sehr genau. Das spart Kosten und schont die Umwelt. Zugleich bleiben Sie wettbewerbsfähig. Eine Zertifizierung nach DIN ISO 50001 bildet zudem die Basis, um zum Beispiel über den sogenannten Spitzenausgleich (SpaEfV) die Strom- und Energiesteuerlast zu senken. Auch für Beihilfen im Rahmen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BEVC) ist die Zertifizierung notwendig. Nur dann können Sie eine Entlastung beantragen, falls Ihr Unternehmen vom Brennstoffemissionshandel betroffen ist. Im Hinblick auf Ihre Mitarbeitenden ist eine Zertifizierung ebenfalls von Vorteil. Denn Sie schaffen damit das Bewusstsein in Ihrem Team, dass Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen nun eine wichtige Rolle einnimmt.